Schlammentsorgung
Bei der Aufbereitung werden die im Schlammwasser enthaltenen Feststoffe als Konzentrat zurückgehalten. Die Inhaltsstoffe des Konzentrates übersteigen die Grenzwerte des Anhang 31 der Abwasserverordnung für das Einleiten in die öffentliche Kanalisation und müssen deshalb getrennt entsorgt werden.
Als Faustregel gilt, daß ca. 1 ‰ der recycelten Schlammwassermenge als Schlamm entsorgt werden muß.
Für die Konzentratbehandlung empfehlen wir folgende Verfahren:
- Speicherung im Schlammwasserspeicher und direkte Entsorgung
- Zwischenspeicherung in einem Container
- Eindickung per Zentrifuge und Zwischenspeicherung in einem Container
Speicherung im Schlammwasserspeicher und direkte Entsorgung
Wenn der Schlammwasserspeicher ausreichend Kapazität hat, um mindestens die in einem Halbjahr anfallende Schlammmenge zusätzlich zum größten anfallenden Schlammwasservolumen aufzunehmen, lohnt eine eigene Schlammbehandlung i. d. R. nicht.
Zwischenspeicherung in einem Container
Wenn der Schlammwasserspeicher gerade ausreichend groß ist, das Schlammwasser aufzunehmen, bietet ein Container eine preisgünstige Lösung, den Schlamm kontinuierlich auszuschleusen.
Der Container ist so ausgeführt, dass er direkt vom Entsorgungsfachbetrieb zur Deponie gebracht werden kann. Ein Umfüllen ist nicht erforderlich. Nach der Entleerung wird der Container direkt wieder angeschlossen.
Eindickung per Zentrifuge und Zwischenspeicherung in einem Container
Je nach spez. Entsorgungskosten kann es bei Schlammmengen von mehr als 50.000 m³/a wirtschaftlich sein , den Schlamm vor Ort zu entwässern. Bei Einsatz einer vollautomatisch arbeitenden Zentrifuge verringert sich die Entsorgungsmenge um ca. 50 %.
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Schuenemann