Beispiele für die Verfahrensführung
Aufbereitungsanlagen werden so ausgelegt, dass sie möglichst rund um die Uhr laufen. Für den Betrieb einer Schlammwasseraufbereitungsanlage müssen deshalb Speicherkapazitäten vorhanden sein. Zur Aufnahme des Schlammwassers muss die Speicherung der größten anfallenden Spülmenge möglich sein. Für einen Filter mit einem Durchmesser von 3 m wird ein Nutzvolumen von mindestens 42 m³ benötigt.
Außerdem muss der Schwallwasserbehälter so bemessen sein, dass nach der Entnahme des Spülwassers max. 20 % an Frischwasser zugeführt werden müssen, um die Umwälzung zu betreiben. Das übrige fehlende Wasser wird anschließend kontinuierlich von der Aufbereitungsanlage aufgefüllt.
Wenn der Schwallwasserbehälter diese Kapazität nicht hat, kann das aufbereitete Wasser dort nicht gespeichert werden.
Bei entsprechendem Platzangebot in den Technikräumen oder ggf. im Außengelände –auch unterirdisch – kann alternativ zu einem großen Schwallwasserbehälter ein zusätzlicher Speicherbehälter installiert werden. Daraus wird der Schwallwasserbehälter während oder nach der Spülung wieder befüllt.
Wenn keine Aufstellmöglichkeit für zusätzliche Speicherkapazitäten gegeben ist, besteht die Möglichkeit, nur soviel wieder zu verwenden, wie max. im Bad untergebracht werden kann, das übrige Wasser kann zum Beispiel in einen Vorfluter eingeleitet werden. Die Anforderungen des Anhang 31 der Abwasserverordnung werden am Ablauf der Anlage eingehalten.
Wenn weder eine zusätzliche Speicherkapazität geschaffen noch ein Teilstrom des aufbereiteten Wassers in einen Vorfluter abgelassen werden kann, muß die aufzubereitende Schlammwassermenge verringert werden.
Das bedeutet, die Aufbereitungsanlage kann dann nur so groß dimensioniert werden, wie Speicherkapazitäten vorhanden sind.
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Schuenemann